Nach geltender EU-Hinweisgeberschutz-Richtline haben Hinweisgeber*innen die Möglichkeit, Informationen über Missstände oder Gesetzesverstöße im Unternehmen an unseren Hinweisgeberschutzbeauftragten zu melden. Dies kann per Post, per E-Mail (
Nach geltender EU-Hinweisgeberschutz-Richtline haben Hinweisgeber*innen die Möglichkeit, Informationen über Missstände oder Gesetzesverstöße im Unternehmen an unseren Hinweisgeberschutzbeauftragten zu melden. Dies kann per Post, per E-Mail (